Antrag: Kein Leistungsschutzrecht für Verleger

Anträge

Antragsteller: erweiterter Kreisvorstand
Antragsempfänger: Jusos Rhein-Neckar
Weiterleiten an: Juso-LV Baden-Württemberg, SPD Rhein-Neckar
Beschlossen am: 17.12.2010

Wir sprechen uns gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus.

Das Leistungsschutzrecht ist rechtlich und wirtschaftlich nicht geboten. Insbesondere befürchten wir eine Beeinträchtigung des Informationsflusses im Internet, denn das Leistungsschutzrecht bewirkt eine Einschränkung von Verlinkungen, des Zitatrechts und schafft ein Monopol auf Nachrichten. Das Leistungsschutzrecht würde das Internet ohne Not seiner größten Vorteile berauben. Die Forderungen nach diesem Recht sind nicht zeitgemäß und die Verleger zeigen, dass sie sich nicht die Mühe machen, die Vertriebswege des Internets zu verstehen.

Das Leistungsschutzrecht schafft ein Recht an der Information, an der Nachricht. Dass es dieses Recht nicht gibt, ist bewusst vorgesehen, undAntrag: Kein Leistungsschutzrecht für Verleger das Recht füllt nicht etwa nur eine Gesetzeslücke. Schaden würde das Leistungsschutzrecht der Öffentlichkeit, den Nutzern und den Journalisten gleichermaßen. Die einzigen Profiteure wären Verlage wie der Axel-Springer-Verlag. Die Vormacht der großen Zeitungen im Print-Geschäft würde auch im Internet zementiert.

Wir sehen nicht ein, warum die Probleme der Verleger mit der Gewinnerzielung im Internet dafür herhalten soll, die Internetnutzer mit einer Abgabe zu belasten. Niemand zwingt die Verlage, ihre Inhalte kostenlos im Internet zu veröffentlichen. Wenn die Verleger nicht in der Lage sind, sich auf ein neues Geschäftsmodell einzustellen, dann ist das deren Sache und nicht Sache der Allgemeinheit. Man könnte darüber nachdenken, unabhängige Stiftungen zu finanzieren, die Nachrichten im Internet produzieren. Alternativ muss man es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkeinrichtungen ermöglichen, die Möglichkeiten des Internets auszuschöpfen.

Das Leistungsschutzrecht soll Gelder für die Verlage generieren, die ihre Kosten durch die freie Verfügbarkeit von Presseinhalten im Internet nicht allein durch Werbung gedeckt bekommen. Um diese Verluste auszugleichen, soll jeder/jede, der/die Presseinhalte gewerblich nutzt, Abgaben an die Verlage bzw. eine Verwertungsgesellschaft entrichten. Zusätzlich ist wohl eine Geräteabgabe geplant. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den Verlagen bereits zugesichert, dass das Leistungsschutzrecht kommen soll. Vorgeblich soll das Leistungsschutzrecht auch den Journalisten zu Gute kommen, weswegen sich auch ver.di und einige Journalistenverbände dafür ausgesprochen haben. Diese verkennen aber, dass ein Leistungsschutzrecht Einschränkungen auch für Journalisten sogar bei der Nutzung eigener (!) Inhalte mit sich bringt.

Bereits jetzt ist es üblich, dass Journalisten in den Verträgen mit den Verlagen beinahe sämtliche (Urheber-)Rechte an die Verlage abtreten. Das Leistungsschutzrecht erweitert zunächst nur die Rechte der Verlage, eine Beteiligung der Journalisten an den Gewinnen ist nicht vorgesehen. Ein besonderes Anliegen der Verleger ist das Schimpfen auf Google, das den Dienst Google-News bereitstellt, der Überschriften und Kurzzusammenfassungen der Presseartikel bereitstellt. Dabei verkennen sie jedoch, dass viele User erst durch diesen Dienst auf Presseinhalte aufmerksam werden (sueddeutsche.de finden beispielsweise 30% der Nutzer durch die Google-Suche) und außerdem Inhalte sehr einfach von der Google-Suche ausgeschlossen werden können (robots.txt). Die Verleger sind übrigens nicht gezwungen, ihre Inhalte im Internet wie bisher kostenlos anzubieten. Bezahlschranken, Micropayment und „Gold-User“-Log-Ins sind Möglichkeiten, im Internet mit Presseinhalten Geld zu verdienen. Dienste wie Apples iTunes und MaxDome zeigen, dass trotz der vermeintlichen Kostenloskultur im Internet gewinnbringendes Wirtschaften durchaus möglich ist.

 

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